Kurz gesagt

  • Die 4,2-kW-Grenze zählt die elektrische Leistung inklusive Zusatzheizstab. Eine Wärmepumpe darüber muss dem Netzbetreiber vor der technischen Inbetriebnahme gemeldet werden.
  • Die Meldung läuft je Netzbetreiber anders: bei Westnetz im I-Auftrag des Elektrofachbetriebs, bei Netz Düsseldorf per Web-Formular des Betreibers mit VIU-Bestätigung, bei Netze Duisburg und RheinNetz mit PDF-Formularen.
  • Vor dem Zählertermin muss die Anlage steuerbar sein: Steuerleitung, Platz für Steuerbox oder Gateway, bei Westnetz eine RJ45-Buchse im Anschlussraum. Bei §14a setzt Westnetz ein intelligentes Messsystem.
  • Wer kein Modul wählt, landet in Modul 1. Modul 2 braucht einen zweiten Zähler. Ein Wechsel wirkt nicht rückwirkend.

Wer muss melden, und wann

Die Bedingungen der Netzbetreiber sind an diesem Punkt gleich: Der Betreiber muss die Inbetriebnahme einer neuen steuerbaren Verbrauchseinrichtung im Voraus mitteilen. Westnetz formuliert es als Verpflichtung, "jede technische Inbetriebnahme einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung der Westnetz GmbH im Voraus mitzuteilen", und die TAB verlangt die Inbetriebsetzungsmeldung spätestens 14 Tage vor der endgültigen Inbetriebsetzung. Stadtwerke Ratingen Netze schreiben in ihren AGB §14a, dass der Betreiber die Inbetriebnahme im Voraus mitteilt und für jede Anlage ein Datenblatt übermittelt. Netz Düsseldorf nimmt die Meldung nur vollständig an und schließt mit dem Absenden die §14a-Vereinbarung.

Für Bestandsanlagen gilt bei Netz Düsseldorf: Anlagen, die vor dem 31.12.2023 in Betrieb gingen, müssen genauso angemeldet werden wie neue. Stadtwerke Ratingen Netze lassen Anlagen von vor dem 01.01.2024 ohne reduziertes Netzentgelt jederzeit nach Mitteilung wechseln; Anlagen, die schon ein reduziertes Netzentgelt haben, werden zum 01.01.2029 einbezogen, auf Wunsch früher, und der Wechsel ist unumkehrbar.

Was gemeldet wird

Für eine Wärmepumpe fragen alle Netzbetreiber diese Werte ab, jeder unter eigenen Feldnamen:

AngabeWo sie stehtHinweis
Hersteller und TypTypenschild, DatenblattWestnetz führt eine Typen-Datenbank mit mehreren hundert Wärmepumpen, dort braucht es das Datenblatt nur bei unbekannten Typen.
Elektrische Leistung inklusive HeizstabDatenblattNetz Düsseldorf (NGD-FO-365) fragt die aufgenommene elektrische Leistung inklusive Heizstab und die Leistung des Heizstabs getrennt. Westnetz fragt die maximale Netzbezugsleistung.
Art der WärmepumpeDatenblattWasser/Wasser, Luft/Wasser, Sole/Wasser.
SteuerungElektrofachbetriebWelches Steuersignal, ob ein Energiemanagementsystem (EMS) dahinter sitzt, Konformitätsnachweis des Herstellers (Westnetz).
Modulbeim Kunden1, 2 oder 3. Westnetz fragt zusätzlich, ob die Steuerbox der grundzuständige oder ein dritter Messstellenbetreiber einbaut.
InbetriebnahmedatumSHK-BetriebWestnetz will immer das tatsächliche Datum.
Zählernummer, ZählerplatzFoto des ZählersNeue Nummern sind 14-stellig. Zählerplatzbeschriftung wortgleich.

Was vor dem Zählertermin in der Anlage stehen muss

Die technischen Mindestanforderungen (TMA) der Netzbetreiber verlangen, dass die Anlage zum Zählertermin steuerbar vorbereitet ist. Bei Westnetz heißt das: eine RJ45-Buchse "CLS" im Anschlussraum und ein Patchkabel zum Raum für Zusatzanwendungen (RfZ), bei analoger Steuerung zusätzlich eine Steuersignal-Klemmleiste nach TAB Niederspannung 01.09.2025 und ein Koppelrelais bei mehr als 1 A. Bestehende Direktmessungen mit Dreipunkt-Befestigung sind gegen eHZ-Zähler zu tauschen, wenn kein ungenutztes Steuergerätefeld da ist. Westnetz schreibt dazu: "Die technische Umsetzung muss in der Kundenanlage beim Zählertermin schon umgesetzt sein." Netz Düsseldorf verlangt vom Anlagenbetreiber eine geeignete Steuerleitung.

Den Anschluss an die Steuerbox nimmt der Messstellenbetreiber vor, den Anschluss auf Seite der Wärmepumpe der eingetragene Elektroinstallateur. Nach § 37 Abs. 2 MsbG muss der grundzuständige Messstellenbetreiber Anschlussnutzer und Anschlussnehmer spätestens drei Monate vor dem Einbau eines intelligenten Messsystems mit Steuerungseinrichtung informieren. Westnetz baut bei jedem Auftrag mit steuerbarem Verbraucher seit 01.01.2025 ein iMSys ein, und zwar immer durch eigene Zählermonteure; den Einbau von Steuerboxen kündigte Westnetz "voraussichtlich erst ab 2026" an. Netz Düsseldorf sagt: Müssen Geräte zur Steuerung eingebaut werden, meldet sich der Messstellenbetreiber beim Kunden.

Zwei Dinge scheitern vor Ort immer wieder: ein RfZ-Feld ohne ungezählte Spannungsversorgung und fehlender Mobilfunkempfang im Keller für das Smart-Meter-Gateway. Beides steht in Nutzerberichten als Grund für abgebrochene Montagen.

Die Module 1, 2 und 3 im Überblick

Das Modul legt fest, wie das reduzierte Netzentgelt abgerechnet wird. Wir beschreiben hier, was die Netzbetreiber und die ZVEH/ZVSHK-Checkliste dazu sagen. Welches Modul passt, hängt vom Haus, vom Tarif und vom Zählerplatz ab. Das klärt der Kunde mit seinem Lieferanten und seinem Elektrofachbetrieb.

ModulZählerWas die Quellen dazu sagen
Modul 1 ein Zähler Gilt, wenn der Betreiber kein Modul wählt. Das reduzierte Netzentgelt erscheint nach erfolgreicher Anmeldung auf der nächsten Abrechnung des Stromlieferanten (Netz Düsseldorf). In einem Nutzerbericht wurde die Gutschrift jährlich verrechnet. Die Höhe legt jeder Netzbetreiber in seinem Preisblatt fest.
Modul 2 zwei Zähler Die Wärmepumpe läuft über einen separaten Zähler (getrennte Messung). Lieferanten verlangen für einen Wärmepumpentarif, dass die Verbrauchsstelle vom Netzbetreiber als steuerbare Verbrauchseinrichtung zugelassen ist und eine Leistung über 4,2 kW hat. Bei Westnetz heißt die Bedarfsart dafür "Wärmepumpe mit Unterbrechung"; beim Messkonzept MK8 (Wärmepumpe plus Photovoltaik) braucht es zwei separate Stromlieferverträge. Ein zweiter Zählerplatz muss vorhanden sein, die Verdrahtung (Kaskade) darf bei Westnetz erst zum Montagetermin geändert werden.
Modul 3 ein Zähler Die ZVEH/ZVSHK-Checkliste führt Modul 3 als Variante mit einem Zähler. Die Abrechnungsregeln stehen in den Bedingungen des jeweiligen Netzbetreibers und bei der Bundesnetzagentur.

Zum Wechsel: Ein Modulwechsel wirkt nicht rückwirkend. Bei Westnetz läuft er über westnetz.de/modulwechsel-formular oder den Lieferanten, die technische Umsetzung in der Anlage muss vorher erfolgt sein. Bei Netz Düsseldorf über den Lieferanten oder das Formular "Modul wechseln". Bei RheinNetz ausschließlich über den Lieferanten. Bestellungen über den Lieferanten wickelt der Netzbetreiber innerhalb von zwei Werktagen ab, direkte Bestellungen des Betreibers haben keine feste Frist. Die Daten zum §14a-Status bekommt der Lieferant vom Netzbetreiber über den Datenaustausch (GPKE/UTILMD), nicht vom Kunden.

Vergleichsportale haben Wärmepumpentarife verkauft, die für Anlagen mit Inbetriebnahme nach dem 01.01.2024 gar nicht abschließbar waren, wie ein Nutzer zweimal erlebte. Und ein Modulwechsel, der an den Netzbetreiber statt an den Lieferanten geht, bleibt liegen. Wir zeigen dem Kunden die Tabellen seines Netzbetreibers, die Tarifwahl bleibt bei ihm.

Wer meldet bei welchem Netzbetreiber

NetzbetreiberWeg der §14a-MeldungUnter Vollmacht möglich?
WestnetzIm I-Auftrag (Bildschirm 5) oder über die Kachel "Steuerbare Verbraucher (nach-)melden" im I-Portal.Nein, nur die verantwortliche Fachkraft des eingetragenen Betriebs. Wir liefern das Feldblatt.
Netz DüsseldorfWeb-Formular "Steuerbare Verbraucher anmelden", eine Anlage je Formular, plus VIU-Bestätigung NGD-FO-365.Ja, mit Vollmacht des Anlagenbetreibers. Die VIU-Bestätigung bleibt beim Elektrofachbetrieb.
Netze DuisburgMantelbogen plus Anlage Wärmepumpe per E-Mail.Ja für den kaufmännischen Teil, Vollmacht vorhalten. Antrag Zählermontage mit Installateur-Stempel.
RheinNetzDatenblatt Wärmepumpe plus IB-Vereinbarung steuVE.Vorbereitung ja, Unterschriften von Anschlussnutzer und verantwortlicher Fachkraft.
Stadtwerke Ratingen NetzeDatenblatt (Anlage 1 der AGB §14a) per E-Mail an strom@stadtwerke-ratingen.de, bis ein Portal bereitsteht.Die AGB erwähnen Bevollmächtigte nicht, wir legen die Vollmacht bei.

Pflichten nach der Inbetriebnahme

  • Steuerungsmaßnahmen sind ab dem 01.03.2025 zwei Jahre lang zu dokumentieren (Westnetz, Netz Düsseldorf).
  • Änderungen an Steuerungsart oder Leistung muss der Betreiber unverzüglich melden (Netz Düsseldorf).
  • Für die KfW-Förderung gilt seit 2026 zusätzlich: Der Eigentümer beantragt nach Inbetriebnahme beim Messstellenbetreiber ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung, und für den Verwendungsnachweis braucht er die Bestätigung, dass der Messstellenbetreiber den Antrag erhalten hat. Mehr dazu auf der Seite KfW 458.

Was Westnetz am 10.10.2025 geändert hat

Seit dem 10.10.2025 gewährt Westnetz keine rückwirkende §14a-Gutschrift mehr. Die Reduzierung läuft ab dem Datum der Meldung oder des Zählereinbaus. Jede Woche zwischen Inbetriebnahme und Meldung kostet den Kunden also Netzentgelt, das niemand nachzahlt. Deshalb gehört die Meldung vor die Inbetriebnahme, so wie es die Bedingungen ohnehin verlangen, und nicht "nach der Montage irgendwann".

Was wir dabei übernehmen

Wir bereiten die §14a-Meldung mit allen Werten vor und reichen sie ein, wo der Netzbetreiber das unter Vollmacht zulässt. Wo nur der Elektrofachbetrieb melden darf, bekommt er von uns das fertige Feldblatt. Wir zeigen dem Kunden die Modultabelle seines Netzbetreibers, beraten aber nicht zu Modulen oder Tarifen. Zählerantrag und Termin stimmen wir ab, Rückfragen beantworten wir. Alles Elektrische bleibt beim eingetragenen Betrieb.

§14a-Meldung mit erledigen lassen

Im Wärmepumpen-Anmeldepaket für 150 € pro Wärmepumpe ist die §14a-Meldung enthalten. Die §14a-Anmeldung einer Wallbox machen wir einzeln für 79 €.

Für SHK- und Elektrobetriebe. Hausbesitzer schicken diese Seite ihrem Heizungsbauer.

Quellen: Westnetz Ergänzende Bedingungen §14a (V2401), TMA SteuVE 07/2024, Schulungen §14a Grundlagen 08/2026 und Technik 11/2025, Newsletter 01/2025 und 09/2025; Netz Düsseldorf Seite Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, Formular NGD-FO-365, Allgemeine Bedingungen SteuVE 09/2024; Stadtwerke Ratingen Netze AGB §14a (Stand 08.2025); ZVEH/ZVSHK Checkliste Datenaustausch Wärmepumpe (2. Auflage 03/2025); § 37 MsbG; FAQ der Bundesnetzagentur und eines Netzbetreibers zum Lieferantenprozess; Produktblatt eines Lieferanten zum Modul-2-Tarif; Nutzerberichte aus Fachforen. Abgerufen bis 31.10.2026.

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