Kurz gesagt

  • RheinNetz bittet darum, die Zuständigkeit zu prüfen, bevor man sich in den Portalen registriert, denn in Teilen des Gebiets bearbeiten örtliche Stadtwerke die Vorgänge.
  • Der Online-Netzanschlussservice nimmt Anfragen von Installateuren oder Architekten mit einer entsprechenden Vollmacht an.
  • Für die Wärmepumpe gibt es einen PDF-Satz aus Datenblatt Wärmepumpe, IB-Vereinbarung steuVE (steuerbare Verbrauchseinrichtung) und Inbetriebsetzung Strom. Unterschrieben vom Anschlussnutzer und von der verantwortlichen Fachkraft mit Eintragungsnummer.
  • RheinNetz fragt Felder ab, die andere Netzbetreiber nicht kennen: Geburtsdatum des Anschlussnutzers, Gemarkung, Flur und Flurstück, SKI-Schlüssel, Messkonzept nach VBEW.
  • Den Zählertermin buchen wir oder Ihr Betrieb telefonisch, frühestens 4 Werktage nach Abgabe des Inbetriebsetzungsantrags. Modulwechsel laufen nur über den Stromlieferanten.

Die Schritte bei RheinNetz

  1. Zuständigkeit prüfen Wir

    RheinNetz versorgt Köln und das Umland, delegiert aber in Teilen an Stadtwerke. Wer sich im falschen Portal registriert, bekommt keine Antwort. Wir prüfen die Adresse vor dem ersten Klick.

  2. Daten sammeln, inklusive der RheinNetz-Sonderfelder Wir, mit Ihrem Betrieb und dem Eigentümer

    Neben Datenblatt, Zählernummer, Zählerplatzbeschriftung und Fotos braucht RheinNetz das Geburtsdatum des Anschlussnutzers (auf der IB-Vereinbarung steuVE und der Inbetriebsetzung Strom), Gemarkung, Flur und Flurstück sowie den SKI-Schlüssel. Das Datenblatt Wärmepumpe fragt die elektrische Leistung der Wärmepumpe, die Zusatzheizung und den maximalen Anlaufstrom. Die Zählerplatzbeschriftung muss mit der vor Ort identisch sein.

  3. Netzanschluss im Online-Service anfragen Wir unter Vollmacht

    Reicht die vorhandene Anschlussleistung nicht, läuft die Anfrage über den Online-Netzanschlussservice. RheinNetz akzeptiert dort Installateure und Architekten mit einer entsprechenden Vollmacht, die kW-Angabe kommt von Ihrem Elektro-Partner. Mit dieser Einreichung stellen wir unser Paket in Rechnung.

  4. PDF-Satz vorbereiten und unterschreiben lassen Wir, der Anschlussnutzer, die verantwortliche Fachkraft

    Wir füllen Datenblatt Wärmepumpe, IB-Vereinbarung steuVE und Inbetriebsetzung Strom aus. Der Anschlussnutzer unterschreibt, elektronisch oder auf Papier. Die verantwortliche Fachkraft Ihres Elektro-Partners prüft, trägt ihre Eintragungsnummer ein und unterschreibt die Fertigstellungsanzeige. Erst dann geht der Satz an RheinNetz.

  5. Zählertermin telefonisch buchen Wir, mit Ihrem Betrieb und dem Kunden

    Nach dem Inbetriebsetzungsantrag buchen wir den Zählertermin telefonisch bei RheinNetz unter 0221 178-66651 (Messtechnik und Stromzähler, Mo bis Fr 7:30 bis 15:30 Uhr), frühestens 4 Werktage nach Abgabe des Antrags. Das Formular kennt zwei Varianten: Die Zählerstellung kann jederzeit ohne Rücksprache ab einem Datum erfolgen, wenn der Zählerplatz allgemein zugänglich ist, oder der Betrieb ruft die Zählerstellung telefonisch ab. Wir kreuzen an, was Ihr Betrieb will, und sorgen dafür, dass jemand die Tür aufmacht.

  6. Nach dem Zähler Betreiber, Lieferant, wir

    Die Netzentgeltreduzierung sieht der Kunde bei seinem Lieferanten. Ein Modulwechsel läuft bei RheinNetz ausschließlich über den Lieferanten, nicht über ein Formular des Netzbetreibers. Alle Unterlagen kommen in die Abschlussmappe.

Portale, Formulare, Kontakte

VorgangWegWer
Zuständigkeit Prüfung vor der Registrierung in den RheinNetz-Portalen, Stadtwerke in Teilen des Gebiets. Wir.
Netzanschlussanfrage Online-Netzanschlussservice von RheinNetz. Anschlussnehmer, oder Installateur oder Architekt mit Vollmacht.
Anmeldung Wärmepumpe und §14a Datenblatt Wärmepumpe plus IB-Vereinbarung steuVE. Anschlussnutzer unterschreibt, verantwortliche Fachkraft mit Eintragungsnummer.
Inbetriebsetzung und Zähler Inbetriebsetzung Strom (Fertigstellungsanzeige), Antrag an zaehlermontage@rng.de oder über das Inbetriebsetzungsportal von RheinNetz (Registrierung je Fachkraft). Termin telefonisch bei RheinNetz, Messtechnik und Stromzähler, 0221 178-66651, frühestens 4 Werktage nach Abgabe des Antrags. Verantwortliche Fachkraft, Terminabruf durch Betrieb oder uns.
Modulwechsel Nur über den Stromlieferanten. Betreiber.

Woran Vorgänge bei RheinNetz hängen bleiben

  • Falsches Portal. Wer die Zuständigkeitsprüfung auslässt, landet bei RheinNetz statt beim örtlichen Stadtwerk oder umgekehrt.
  • Geburtsdatum und Flurstück fehlen. Bei RheinNetz-Adressen fragen wir beides immer ab.
  • Zwei Unterschriften, eine fehlt. Der PDF-Satz braucht den Anschlussnutzer und die verantwortliche Fachkraft mit Eintragungsnummer. Wir sammeln beide ein, bevor etwas verschickt wird.
  • Zählerplatzbeschriftung nicht identisch. RheinNetz verlangt die Beschriftung wortgleich zum Zählerplatz.
  • Thermische statt elektrische Leistung, Zusatzheizung vergessen. Das Datenblatt Wärmepumpe fragt beides getrennt, die 4,2-kW-Grenze zählt zusammen.
  • Termin zu früh gewünscht. Die Buchung geht frühestens 4 Werktage nach Abgabe des Inbetriebsetzungsantrags, so steht es auf dem RheinNetz-Formular.

Die Elektro-Innung Rhein-Erft meldete am 17.09.2025 nach einer Umfrage bei ihren Mitgliedsbetrieben massive Schwierigkeiten mit Westnetz und hielt fest, dass die Zusammenarbeit mit der RheinEnergie deutlich besser klappt. Veröffentlicht hat das die Kreishandwerkerschaft Rhein-Erft. Eine Frist nennt die Innung nicht. Die 4 Werktage bis zum Zählertermin stehen auf dem RheinNetz-Formular Inbetriebsetzung Strom.

Was wir bei RheinNetz für Ihren Betrieb übernehmen

Wir

  • Zuständigkeit prüfen, Daten inklusive Geburtsdatum, Flurstück und SKI-Schlüssel sammeln, Vollmacht einholen.
  • Netzanschlussanfrage im Online-Service unter Vollmacht.
  • Datenblatt Wärmepumpe, IB-Vereinbarung steuVE und Inbetriebsetzung Strom ausfüllen, Unterschrift des Anschlussnutzers einholen.
  • PDF-Satz an die Fachkraft zur Prüfung und Unterschrift, danach einreichen.
  • Zählertermin telefonisch buchen, Kunden informieren, Status melden, Abschlussmappe.

Ihr eingetragener Elektrofachbetrieb

  • Leistungsbedarf und Messkonzept (VBEW) festlegen.
  • Formulare prüfen, Eintragungsnummer eintragen, Fertigstellungsanzeige unterschreiben.
  • Zählerplatz und Steuerleitung vor Ort, Zählertermin begleiten.

Wärmepumpe im RheinNetz-Gebiet anmelden lassen

150 € pro Wärmepumpe im Pilot. Wir reichen innerhalb von 2 Werktagen ein, sobald alle Unterlagen vorliegen, und stellen erst mit der Einreichung die Rechnung.

Für SHK- und Elektrobetriebe. Hausbesitzer schicken diese Seite ihrem Heizungsbauer.

Quellen: Formulare der RheinNetz GmbH und der RheinEnergie (Datenblatt Wärmepumpe, IB-Vereinbarung steuVE, Inbetriebsetzung Strom), RheinNetz-Hinweise zur Zuständigkeitsprüfung und zum Online-Netzanschlussservice, Mitteilung der Elektro-Innung Rhein-Erft vom 17.09.2025, veröffentlicht von der Kreishandwerkerschaft Rhein-Erft. Abgerufen bis 31.10.2026. Keine Verbindung zur RheinNetz GmbH oder RheinEnergie AG.

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